Gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause wurde über den „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ entschieden (darin sind die Änderungen des EEG enthalten). Mit einer klaren Mehrheit wurden die geplanten Änderungen dann angenommen.
Das sind die wichtigsten Änderungen für PV:
Nachdem 2021 rund 5,3 GW neue Anlagen aufgebaut wurden, sollen es 2022 7 GW und 2023 9 GW werden. Ab 2026 sind 22 GW pro Jahr geplant.
- Netzbetreiber müssen zukünftig ein Portal für Netzanfragen zur Verfügung stellen, die Netzanfragen werden digitalisiert und beschleunigt. Auch eine bundesweite Vereinheitlichung wird angestrebt.
- Die EEG-Umlage entfällt
- Die bislang geforderte Leistungsbegrenzung auf 70 % bei Anlagen bis 25 kWp entfällt ersatzlos.
- Die fundamentalste Änderung: Die Höhe der Vergütung ist zukünftig abhängig davon, ob eine Eigenversorgungs- oder eine Volleinspeiseanlage betrieben wird.
- Die Vergütungssätze wurden angehoben: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp (bis 40 kWp) 7,1 Cent pro kWp. Die Sätze bei Eigenversorgungsanlagen wurden damit gegenüber dem bisherigen Gesetzesverfahren nochmals angehoben.
- Volleinspeiseanlagen erhalten noch deutlich höhere Vergütungssätze.
- Die Degression (monatliche Absenkung der Vergütungssätze) wird bis Januar 2024 ausgesetzt.
- Anlagen bis 20 kWp werden zukünftig auch auf dem Grundstück vergütet, wenn sich das Hausdach nicht eignet (Garten, Carport etc.)
- Die Begrenzung bei Mieterstrom auf 100 kWp entfällt.
- Der Randstreifen bei Freiflächenanlagen wird von 200 auf 500 m verbreitert
Mehr Details gibt es im Newsletter der DGS.